Zunächst vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch.
Dieses erste Gespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und ist für Sie kostenfrei.
Wir nehmen uns dafür Zeit. Sie geben mir einen Überblick über Ihr Anliegen, über Ihre Wünsche und Erwartungen. Ich erkläre Ihnen meine Arbeitsweise und beantworte sehr gerne Ihre Fragen zu meinen Therapieverfahren.
Wenn Sie und ich abschließend das Gefühl haben, dass “unsere Chemie” für diese vertrauensvolle Arbeit stimmt, planen wir gemeinsam den weiteren Ablauf.
Das Honorar pro Therapiestunde ( 60 min ) beträgt 80 Euro für Einzelsitzungen,
für Paare 120 Euro.
Schweigepflicht
Die Arbeit in meiner Praxis unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine Auskunftserteilung an Dritte bedarf einer schriftlichen Befreiung von Ihnen.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auf unbegrenzte Zeit, auch nach Abschluss der Behandlung.
Erstattung
In einer Praxis nach dem Heilpraktikergesetz besteht generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen. In Einzelfällen ermöglichen manche gesetzliche Krankenkassen in enger Abstimmung eine Erstattung.
Durchaus können jedoch private Krankenkassen und Zusatzversicherungen, je nach Vetrag, ganz oder teilweise die Kosten für eine Psychotherapie erstatten.
Bitte bringen Sie vor Beginn der Behandlung in Erfahrung, ob der Vertrag bei Ihrer Zusatzversicherung oder Ihrer privaten Krankenversicherung eine Erstattung vorsieht. Die jeweiligen Voraussetzungen und die Höhe der Erstattung richten sich nach Ihrem Vertrag. Sie können sich bei Ihrer Versicherung über das Genehmigungsverfahren informieren und entsprechend ein ein Kostenerstattungsverfahren einleiten. Die Praxis wirkt dahingehend mit, dass bei Bedarf Abrechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt werden. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen/Zusatzversicherung etc.) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker kann jederzeit in der Praxis eingesehen werden.
Sie können Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen gegenenfalls als “Sonderausgaben” von Ihrer Steuer absetzen. Bitte klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Fahrtkosten für Hausbesuche
Für das Erstgespräch und das gegenseitige Kennenlernen berechne ich eine Fahrtkostenpauschale von 15 Euro.
Für die weiteren Termine sprechen wir die Kosten je nach Kilometer und zeitlichem Aufwand ab.
Wichtiger Hinweis
Vereinbarte Termine sind bitte mindestens 24 Stunden vorher abzusagen (Montagstermine bitte entsprechend am Freitag), damit der Termin neu vergeben werden kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen andernfalls der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt wird.